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217.11 NotV CH-BL

§ 18 Notariatsverordnung (NotV) - Fähigkeitsausweis

Notariatsprüfung
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§ 18 NotV · Fähigkeitsausweis

1. Die Notariatskommission stellt aufgrund der bestandenen Prüfung den Fähigkeitsausweis aus.

2. Die Erteilung des Fähigkeitsausweises wird im Amtsblatt des Kantons Basel-Landschaft veröffentlicht.

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