217.11
NotV
CH-BL
§ 13 Notariatsverordnung (NotV) - Notariatspraktikum
Notariatsprüfung
§ 13 NotV · Notariatspraktikum
1. Das Notariatspraktikum beträgt vollzeitlich mindestens 6 Monate, wovon mindestens die Hälfte im Kanton Baselland zu absolvieren ist. Teilzeitbeschäftigung wird entsprechend angerechnet.
2. In den Praktikumsbestätigungen sind die Präsenzzeit und die Dauer von allfälligen Unterbrechungen anzugeben.