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217.11 NotV CH-BL

§ 13 Notariatsverordnung (NotV) - Notariatspraktikum

Notariatsprüfung
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§ 13 NotV · Notariatspraktikum

1. Das Notariatspraktikum beträgt vollzeitlich mindestens 6 Monate, wovon mindestens die Hälfte im Kanton Baselland zu absolvieren ist. Teilzeitbeschäftigung wird entsprechend angerechnet.

2. In den Praktikumsbestätigungen sind die Präsenzzeit und die Dauer von allfälligen Unterbrechungen anzugeben.

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