§ 5 Verordnung zum Bundesgesetz über den Konsumkredit - Angaben und Beilagen bei Gesuchen natürlicher Personen
§ 5 Verordnung zum Bundesgesetz über den Konsumkredit · Angaben und Beilagen bei Gesuchen natürlicher Personen
1. Das Gesuch hat die nachfolgenden Angaben zu enthalten
a. Name und Vorname, gegebenenfalls Geburtsname,
b. Geburtsdatum,
c. Heimatort bzw. bei ausländischen Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern Staatsangehörigkeit,
d. Wohnadresse und gegebenenfalls Geschäftsdomizil.
2. Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen
a. * Identitätskarte oder Reisepass in Kopie beziehungsweise bei ausländischen Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern mit Wohnsitz in der Schweiz die Kopie des Ausländerausweises oder der ausländerrechtlichen Bewilligung,
b. Auszug aus dem Strafregister,
c. Auszug aus dem Betreibungsregister hinsichtlich der letzten 2 Jahre vor Gesuchstellung (bei Wohnortwechsel innerhalb des genannten Zeitraums sind auch die Auszüge des früheren Wohnorts beizubringen),
d. Nachweis des Vorliegens der fachlichen Voraussetzungen,
e. * Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung oder einer gleichgestellten Sicherheit.
3. Personen, die auf dem Gebiet der Kreditvergabe tätig werden wollen, haben zusätzlich nachzuweisen, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen (notwendiges Nettovermögen) erfüllt sind.