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213 CH-BL

§ 5 Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (EG BewG) - Aufhebung bisherigen Rechts

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§ 5 EG BewG · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Verordnung vom 21. März 1985 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland wird aufgehoben.

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