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212 LDIP CH-BL

§ 3 Gesetz über die Einführung des Obligationenrechts (EG OR) - Fundversteigerung

Öffentliche Fahrnisversteigerungen
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§ 3 EG OR · Fundversteigerung

1. Die Sicherheitsdirektion erteilt die Bewilligung gemäss Artikel 721 Absatz 2 ZGB für die öffentliche Versteigerung von Fundsachen.

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