212
LDIP
CH-BL
§ 3 Gesetz über die Einführung des Obligationenrechts (EG OR) - Fundversteigerung
Öffentliche Fahrnisversteigerungen
§ 3 EG OR · Fundversteigerung
1. Die Sicherheitsdirektion erteilt die Bewilligung gemäss Artikel 721 Absatz 2 ZGB für die öffentliche Versteigerung von Fundsachen.