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212 LDIP CH-BL

§ 20 Gesetz über die Einführung des Obligationenrechts (EG OR) - Änderung des Gesetzes über die Einführung des Zivilgesetzbuches

Schlussbestimmungen
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§ 20 EG OR · Änderung des Gesetzes über die Einführung des Zivilgesetzbuches

1. Das Gesetz vom 30. Mai 1911 über die Einführung des Zivilgesetzbuches (EG ZGB) wird wie folgt geändert: ...

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