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212 LDIP CH-BL

§ 19 Gesetz über die Einführung des Obligationenrechts (EG OR) - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 19 EG OR · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Das Gesetz vom 19. November 1981 über die Einführung des Obligationenrechts (EG OR) wird aufgehoben.

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