Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
212.35 CH-BL

§ 9 Normalarbeitsvertrag für die wohngemeinschaftliche Betreuung (NAV wohngemeinschaftliche Betreuung) - Arbeitssicherheit und Arbeitshygiene

Gegenseitige Pflichten, Arbeitsbedingungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (43 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 9 NAV wohngemeinschaftliche Betreuung · Arbeitssicherheit und Arbeitshygiene

1. Die Arbeitgeberschaft hat ausreichende Massnahmen zur Sicherung der Arbeitshygiene, der Arbeitssicherheit, der Unfall- und der allgemeinen Schadensverhütung zu ergreifen, um das Leben und die Gesundheit des Betreuungspersonals zu schützen.

2. Die Massnahmen sind vom Betreuungspersonal zu unterstützen und einzuhalten.

← § 8 NAV wohngemeinschaftliche Betreuung Normalarbeitsvertrag für die wohngemeinschaftliche Betreuung (NAV wohngemeinschaftliche Betreuung) - Örtlicher Geltungsbereich § 10 NAV wohngemeinschaftliche Betreuung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →