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212.35 CH-BL

§ 42 Normalarbeitsvertrag für die wohngemeinschaftliche Betreuung (NAV wohngemeinschaftliche Betreuung) - Schriftenkontrolle, Arbeitsbewilligung

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 42 NAV wohngemeinschaftliche Betreuung · Schriftenkontrolle, Arbeitsbewilligung

1. Arbeitgeberschaft und Betreuungspersonal haben die Vorschriften über die Einwohnerkontrolle (Schriftenabgabe), die Beitragspflicht an AHV, IV und BVG sowie die Erwerbsersatzordnung (EO) zu beachten.

2. Bei der Anstellung ausländischen Betreuungspersonals hat sich die Arbeitgeberschaft vor Vertragsabschluss beim Amt für Migration, Integration und Bürgerrecht und beim KIGA Baselland über die erforderlichen Bewilligungen und Auflagen zu erkundigen.

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