212.35
CH-BL
§ 39 Normalarbeitsvertrag für die wohngemeinschaftliche Betreuung (NAV wohngemeinschaftliche Betreuung) - Abweichungen von diesem Normalarbeitsvertrag
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 39 NAV wohngemeinschaftliche Betreuung · Abweichungen von diesem Normalarbeitsvertrag
1. Abreden, die von den einzelnen Bestimmungen dieses NAV zuungunsten des Betreuungspersonals abweichen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.