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212.35 CH-BL

§ 37 Normalarbeitsvertrag für die wohngemeinschaftliche Betreuung (NAV wohngemeinschaftliche Betreuung) - Beschäftigung und Schutz

Schwangerschaft und Mutterschaft
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§ 37 NAV wohngemeinschaftliche Betreuung · Beschäftigung und Schutz

1. Für schwangeres Betreuungspersonal und stillende Mütter gelten die Schutzbestimmungen des Bundesgesetzes vom 13. März 1964 über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG) und seiner Verordnungen analog.

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