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212.35 CH-BL

§ 36 Normalarbeitsvertrag für die wohngemeinschaftliche Betreuung (NAV wohngemeinschaftliche Betreuung) - Verrechnung von Schadenersatzforderungen

Entlöhnung, Schadenersatz
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§ 36 NAV wohngemeinschaftliche Betreuung · Verrechnung von Schadenersatzforderungen

1. Die Arbeitgeberschaft darf Gegenforderungen mit der Lohnforderung nur so weit verrechnen, als diese pfändbar ist, jedoch dürfen Ersatzforderungen für absichtlich zugefügten Schaden unbeschränkt verrechnet werden.

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