212.35
CH-BL
§ 36 Normalarbeitsvertrag für die wohngemeinschaftliche Betreuung (NAV wohngemeinschaftliche Betreuung) - Verrechnung von Schadenersatzforderungen
Entlöhnung, Schadenersatz
§ 36 NAV wohngemeinschaftliche Betreuung · Verrechnung von Schadenersatzforderungen
1. Die Arbeitgeberschaft darf Gegenforderungen mit der Lohnforderung nur so weit verrechnen, als diese pfändbar ist, jedoch dürfen Ersatzforderungen für absichtlich zugefügten Schaden unbeschränkt verrechnet werden.