212.35
CH-BL
§ 32 Normalarbeitsvertrag für die wohngemeinschaftliche Betreuung (NAV wohngemeinschaftliche Betreuung) - Reisekosten
Entlöhnung, Schadenersatz
§ 32 NAV wohngemeinschaftliche Betreuung · Reisekosten
1. Die Kosten für die erstmalige Anreise vom Wohnort an den Einsatzort nach den vereinbarten Modalitäten und dem abgemachten Transportmittel sind durch die Arbeitgeberschaft zu bezahlen. Sie dürfen nicht vom Lohn in Abzug gebracht werden.