212.35
CH-BL
§ 30 Normalarbeitsvertrag für die wohngemeinschaftliche Betreuung (NAV wohngemeinschaftliche Betreuung) - Naturallohn
Entlöhnung, Schadenersatz
§ 30 NAV wohngemeinschaftliche Betreuung · Naturallohn
1. Für tatsächlich erbrachte und ausgewiesene Unterkunft und Verpflegung können maximal die in Art. 11 der Verordnung vom 31. Oktober 1947 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung festgelegten Ansätze in Abzug gebracht werden.