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212.35 CH-BL

§ 30 Normalarbeitsvertrag für die wohngemeinschaftliche Betreuung (NAV wohngemeinschaftliche Betreuung) - Naturallohn

Entlöhnung, Schadenersatz
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§ 30 NAV wohngemeinschaftliche Betreuung · Naturallohn

1. Für tatsächlich erbrachte und ausgewiesene Unterkunft und Verpflegung können maximal die in Art. 11 der Verordnung vom 31. Oktober 1947 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung festgelegten Ansätze in Abzug gebracht werden.

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