212.35
CH-BL
§ 3 Normalarbeitsvertrag für die wohngemeinschaftliche Betreuung (NAV wohngemeinschaftliche Betreuung) - Persönlicher Geltungsbereich
Allgemeine Bestimmungen - Geltungsbereich
§ 3 NAV wohngemeinschaftliche Betreuung · Persönlicher Geltungsbereich
1. Vom Anwendungsbereich dieses NAV ausgenommen sind
a. Ehepartnerin oder Ehepartner, eingetragene Partnerin oder eingetragener Partner und Konkubinatspartnerin oder Konkubinatspartner der betreuten Person;
b. Geschwister der betreuten Person;
c. Verwandte der betreuten Person in auf- und absteigender Linie sowie deren Ehepartnerin oder Ehepartner, deren eingetragene Partnerin oder eingetragener Partner und deren Konkubinatspartnerin oder Konkubinatspartner;
d. Betreuungspersonal, das einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (AVE GAV) untersteht, bezüglich der darin geregelten Punkte.
2. Jugendliche und Au-Pairs können nicht für diese Art der Betreuung angestellt werden.