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212.35 CH-BL

§ 3 Normalarbeitsvertrag für die wohngemeinschaftliche Betreuung (NAV wohngemeinschaftliche Betreuung) - Persönlicher Geltungsbereich

Allgemeine Bestimmungen - Geltungsbereich
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§ 3 NAV wohngemeinschaftliche Betreuung · Persönlicher Geltungsbereich

1. Vom Anwendungsbereich dieses NAV ausgenommen sind

a. Ehepartnerin oder Ehepartner, eingetragene Partnerin oder eingetragener Partner und Konkubinatspartnerin oder Konkubinatspartner der betreuten Person;

b. Geschwister der betreuten Person;

c. Verwandte der betreuten Person in auf- und absteigender Linie sowie deren Ehepartnerin oder Ehepartner, deren eingetragene Partnerin oder eingetragener Partner und deren Konkubinatspartnerin oder Konkubinatspartner;

d. Betreuungspersonal, das einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (AVE GAV) untersteht, bezüglich der darin geregelten Punkte.

2. Jugendliche und Au-Pairs können nicht für diese Art der Betreuung angestellt werden.

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