212.35
CH-BL
§ 29 Normalarbeitsvertrag für die wohngemeinschaftliche Betreuung (NAV wohngemeinschaftliche Betreuung) - Familienzulagen
Entlöhnung, Schadenersatz
§ 29 NAV wohngemeinschaftliche Betreuung · Familienzulagen
1. Familienzulagen sind zusätzlich zum vereinbarten Lohn auszurichten.
2. Sie dürfen weder bei der Festsetzung des Lohnes berücksichtigt noch von diesem abgezogen werden.