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212.35 CH-BL

§ 29 Normalarbeitsvertrag für die wohngemeinschaftliche Betreuung (NAV wohngemeinschaftliche Betreuung) - Familienzulagen

Entlöhnung, Schadenersatz
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§ 29 NAV wohngemeinschaftliche Betreuung · Familienzulagen

1. Familienzulagen sind zusätzlich zum vereinbarten Lohn auszurichten.

2. Sie dürfen weder bei der Festsetzung des Lohnes berücksichtigt noch von diesem abgezogen werden.

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