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212.35 CH-BL

§ 28 Normalarbeitsvertrag für die wohngemeinschaftliche Betreuung (NAV wohngemeinschaftliche Betreuung) - Grundlohn für Bereitschaftsdienst

Entlöhnung, Schadenersatz
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§ 28 NAV wohngemeinschaftliche Betreuung · Grundlohn für Bereitschaftsdienst

1. Der Bereitschaftsdienst am Tag wie in der Nacht wird abhängig vom Belastungsniveau der Betreuungssituation im Stundensatz entlöhnt.

2. Die Mindestansätze betragen

a. in Betreuungssituationen, bei denen es nicht oder nur ausnahmsweise zu Nachteinsätzen kommt (bis 0,5 Einsätze pro Nacht): CHF 4.50;

b. in Betreuungssituationen, bei denen es regelmässig zu Nachteinsätzen kommt (bis 1 Einsatz pro Nacht): CHF 6.30;

c. in Betreuungssituationen, bei denen es häufig zu Nachteinsätzen kommt (mehr als 1 Einsatz pro Nacht): CHF 9.-.

3. Für die Wahl des anwendbaren Ansatzes ist die Zahl der effektiv geleisteten Nachteinsätze massgebend. Als Berechnungsperiode gilt der jeweilige Monat oder die jeweilige kürzere Lohnperiode.

4. Tätigt das Betreuungspersonal während des Bereitschaftsdienstes einen aktiven Arbeitseinsatz, so zählt die entsprechende Zeit als voll zu vergütende aktive Arbeitszeit mit den entsprechenden Zuschlägen.

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