212.35
CH-BL
§ 27 Normalarbeitsvertrag für die wohngemeinschaftliche Betreuung (NAV wohngemeinschaftliche Betreuung) - Grundlohn für aktive Arbeitszeit
Entlöhnung, Schadenersatz
§ 27 NAV wohngemeinschaftliche Betreuung · Grundlohn für aktive Arbeitszeit
1. Aktive Arbeitszeit am Tag und in der Nacht wird im Stundensatz entlöhnt.
2. Für die Vergütung gelten die in der Verordnung des Bundes vom 20. Oktober 2010 über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) festgelegten Mindestansätze.