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212.35 CH-BL

§ 25 Normalarbeitsvertrag für die wohngemeinschaftliche Betreuung (NAV wohngemeinschaftliche Betreuung) - Arztbesuche des Betreuungspersonals

Arbeits- und Ruhezeit, Freizeit, Sonn- und Feiertage, Ferien
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§ 25 NAV wohngemeinschaftliche Betreuung · Arztbesuche des Betreuungspersonals

1. Die für ärztliche und zahnärztliche Behandlung erforderliche Zeit wird als aktive Arbeitszeit angerechnet.

2. Bei mehr als 1 Behandlung pro Woche kann eine Verrechnung mit der Freizeit stattfinden.

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