212.35
CH-BL
§ 25 Normalarbeitsvertrag für die wohngemeinschaftliche Betreuung (NAV wohngemeinschaftliche Betreuung) - Arztbesuche des Betreuungspersonals
Arbeits- und Ruhezeit, Freizeit, Sonn- und Feiertage, Ferien
§ 25 NAV wohngemeinschaftliche Betreuung · Arztbesuche des Betreuungspersonals
1. Die für ärztliche und zahnärztliche Behandlung erforderliche Zeit wird als aktive Arbeitszeit angerechnet.
2. Bei mehr als 1 Behandlung pro Woche kann eine Verrechnung mit der Freizeit stattfinden.