Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
212.35 CH-BL

§ 19 Normalarbeitsvertrag für die wohngemeinschaftliche Betreuung (NAV wohngemeinschaftliche Betreuung) - Arbeitszeit

Arbeits- und Ruhezeit, Freizeit, Sonn- und Feiertage, Ferien
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (43 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 19 NAV wohngemeinschaftliche Betreuung · Arbeitszeit

1. Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 44 Stunden, die wöchentliche Höchstarbeitszeit 50 Stunden.

2. Für die Berechnung der Normal- und Höchstarbeitszeit zählt nur die aktive Arbeitszeit.

3. Bei kürzeren aktiven Arbeitseinsätzen werden in jedem Fall mindestens 3,5 aktive Arbeitsstunden pro Halbtag bzw. 7 aktive Arbeitsstunden pro Tag angerechnet.

4. Es ist nicht möglich, jemanden nur für Bereitschaftsdienst anzustellen.

← § 18 NAV wohngemeinschaftliche Betreuung Normalarbeitsvertrag für die wohngemeinschaftliche Betreuung (NAV wohngemeinschaftliche Betreuung) - Örtlicher Geltungsbereich § 20 NAV wohngemeinschaftliche Betreuung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →