212.35
CH-BL
§ 19 Normalarbeitsvertrag für die wohngemeinschaftliche Betreuung (NAV wohngemeinschaftliche Betreuung) - Arbeitszeit
Arbeits- und Ruhezeit, Freizeit, Sonn- und Feiertage, Ferien
§ 19 NAV wohngemeinschaftliche Betreuung · Arbeitszeit
1. Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 44 Stunden, die wöchentliche Höchstarbeitszeit 50 Stunden.
2. Für die Berechnung der Normal- und Höchstarbeitszeit zählt nur die aktive Arbeitszeit.
3. Bei kürzeren aktiven Arbeitseinsätzen werden in jedem Fall mindestens 3,5 aktive Arbeitsstunden pro Halbtag bzw. 7 aktive Arbeitsstunden pro Tag angerechnet.
4. Es ist nicht möglich, jemanden nur für Bereitschaftsdienst anzustellen.