212.35
CH-BL
§ 15 Normalarbeitsvertrag für die wohngemeinschaftliche Betreuung (NAV wohngemeinschaftliche Betreuung) - Kündigung
Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses
§ 15 NAV wohngemeinschaftliche Betreuung · Kündigung
1. Ein befristetes Arbeitsverhältnis endigt nach Ablauf der vereinbarten Dauer ohne Kündigung.
2. Der befristete und unbefristete Arbeitsvertrag kann von beiden Parteien gekündigt werden.
3. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und ist auf Verlangen der anderen Partei zu begründen.
4. Der Kündigungsschutz zu Unzeit ist auch während der Probezeit anwendbar.