212.35
CH-BL
§ 13 Normalarbeitsvertrag für die wohngemeinschaftliche Betreuung (NAV wohngemeinschaftliche Betreuung) - Dokumentationspflichten
Gegenseitige Pflichten, Arbeitsbedingungen
§ 13 NAV wohngemeinschaftliche Betreuung · Dokumentationspflichten
1. Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses ist dem Betreuungspersonal ein Exemplar dieses NAV und des Arbeitsvertrages auszuhändigen.
2. Bei Abschluss des Arbeitsvertrages sind die Stundenlohnansätze für aktive Arbeitszeit und Bereitschaftsdienst schriftlich zu vereinbaren. Weiter ist festzulegen, ob und in welchem Umfang Naturallohnleistungen von der Arbeitgeberschaft entrichtet werden.
3. Die Arbeitszeitdokumentation ist wöchentlich durch alle Vertragsparteien zu visieren. Dieses Dokument führt die geleisteten aktiven Arbeitsstunden am Tag und in der Nacht, den Bereitschaftsdienst, die Freizeit, die Überzeit und die Überstunden auf.
4. Dem Betreuungspersonal ist monatlich eine schriftliche, detaillierte Lohnabrechnung auszuhändigen.