Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
212.35 CH-BL

§ 11 Normalarbeitsvertrag für die wohngemeinschaftliche Betreuung (NAV wohngemeinschaftliche Betreuung) - Verpflegung

Gegenseitige Pflichten, Arbeitsbedingungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (43 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 11 NAV wohngemeinschaftliche Betreuung · Verpflegung

1. Das Betreuungspersonal hat Anspruch auf eine gesunde und ausreichende Verpflegung, die es auf Wunsch selbst zubereiten kann. Es hat dafür Anspruch auf Mitbenützung der Küche und der Küchenutensilien.

← § 10 NAV wohngemeinschaftliche Betreuung Normalarbeitsvertrag für die wohngemeinschaftliche Betreuung (NAV wohngemeinschaftliche Betreuung) - Örtlicher Geltungsbereich § 12 NAV wohngemeinschaftliche Betreuung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →