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212.34 CH-BL

§ 35 Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Hauspersonal - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 35 Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Hauspersonal · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Durch diesen Normalarbeitsvertrag werden aufgehoben

a. Normalarbeitsvertrag vom 9. Dezember 1975 für weibliche Hausangestellte;

b. Normalarbeitsvertrag vom 9. Dezember 1975 für Teilzeitarbeitnehmerinnen im Hausdienst.

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