212.34
CH-BL
§ 35 Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Hauspersonal - Aufhebung bisherigen Rechts
Schlussbestimmungen
§ 35 Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Hauspersonal · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Durch diesen Normalarbeitsvertrag werden aufgehoben
a. Normalarbeitsvertrag vom 9. Dezember 1975 für weibliche Hausangestellte;
b. Normalarbeitsvertrag vom 9. Dezember 1975 für Teilzeitarbeitnehmerinnen im Hausdienst.