212.31
CH-BL
§ 8 Normalarbeitsvertrag für landwirtschaftliche Arbeitsverhältnisse im Kanton Basel-Landschaft (NAV LW) - Arbeitszeugnis
Antritt und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 8 NAV LW · Arbeitszeugnis
1. Die Arbeitnehmenden können von der Arbeitgeberschaft jederzeit ein Zeugnis verlangen, das sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über ihre Leistungen und ihr Verhalten ausspricht.