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212.31 CH-BL

§ 8 Normalarbeitsvertrag für landwirtschaftliche Arbeitsverhältnisse im Kanton Basel-Landschaft (NAV LW) - Arbeitszeugnis

Antritt und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
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§ 8 NAV LW · Arbeitszeugnis

1. Die Arbeitnehmenden können von der Arbeitgeberschaft jederzeit ein Zeugnis verlangen, das sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über ihre Leistungen und ihr Verhalten ausspricht.

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