212.31
CH-BL
§ 7 Normalarbeitsvertrag für landwirtschaftliche Arbeitsverhältnisse im Kanton Basel-Landschaft (NAV LW) - Kündigungsschutz
Antritt und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 7 NAV LW · Kündigungsschutz
1. Vorbehalten bleiben die zwingenden Bestimmungen über den Kündigungsschutz (missbräuchliche Kündigung, Kündigung zur Unzeit sowie die fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses) gemäss den Art. 336 ff. des Obligationenrechts (OR).