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212.31 CH-BL

§ 7 Normalarbeitsvertrag für landwirtschaftliche Arbeitsverhältnisse im Kanton Basel-Landschaft (NAV LW) - Kündigungsschutz

Antritt und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
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§ 7 NAV LW · Kündigungsschutz

1. Vorbehalten bleiben die zwingenden Bestimmungen über den Kündigungsschutz (missbräuchliche Kündigung, Kündigung zur Unzeit sowie die fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses) gemäss den Art. 336 ff. des Obligationenrechts (OR).

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