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212.31 CH-BL

§ 33 Normalarbeitsvertrag für landwirtschaftliche Arbeitsverhältnisse im Kanton Basel-Landschaft (NAV LW) - Schutz für schwangere Frauen und stillende Mütter

Arbeitnehmerschutz
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§ 33 NAV LW · Schutz für schwangere Frauen und stillende Mütter

1. Für arbeitende schwangere Frauen und stillende Mütter gelten die Schutzbestimmungen des Bundesgesetzes vom 13. März 1964 über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG) und seiner Verordnungen analog.

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