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212.31 CH-BL

§ 18 Normalarbeitsvertrag für landwirtschaftliche Arbeitsverhältnisse im Kanton Basel-Landschaft (NAV LW) - Mutterschaftsurlaub

Arbeits- und Ruhezeit, freie Tage und Ferien
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§ 18 NAV LW · Mutterschaftsurlaub

1. Die Arbeitnehmerin hat nach der Geburt Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen.

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