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EGSCHKGEGLP
CH-BL
§ 77 Gesetz über die Einführung des Zivilgesetzbuches (EG ZGB) - Unterhaltskosten
Pflegekinderwesen, Unterhaltskosten
§ 77 EG ZGB · Unterhaltskosten
1. Bei Nichtbezahlung von Kosten, die im Rahmen von Kindesschutzmassnahmen oder einer Vormundschaft anfallen und die Unterhaltskosten darstellen (Art. 276 Abs. 1 ZGB), können die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde sowie die Mandatsträgerinnen und die Mandatsträger die Eltern auf zivilgerichtlichem Wege auf Bezahlung der Kosten einklagen.