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EGSCHKGEGLP
CH-BL
§ 56 Gesetz über die Einführung des Zivilgesetzbuches (EG ZGB) - Eheungültigkeit und Ungültigkeit einer eingetragenen Partnerschaft
Eherecht und Verwandtschaft
§ 56 EG ZGB · Eheungültigkeit und Ungültigkeit einer eingetragenen Partnerschaft
1. Die Sicherheitsdirektion ist zuständig für das Erheben von
a. Klagen auf Eheungültigkeit von Amtes wegen (Art. 106 Abs. 1 ZGB);
b. Klagen auf Ungültigkeit von eingetragenen Partnerschaften von Amtes wegen (Art. 9 Abs. 2 PartG).