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211 EGSCHKGEGLP CH-BL

§ 56 Gesetz über die Einführung des Zivilgesetzbuches (EG ZGB) - Eheungültigkeit und Ungültigkeit einer eingetragenen Partnerschaft

Eherecht und Verwandtschaft
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§ 56 EG ZGB · Eheungültigkeit und Ungültigkeit einer eingetragenen Partnerschaft

1. Die Sicherheitsdirektion ist zuständig für das Erheben von

a. Klagen auf Eheungültigkeit von Amtes wegen (Art. 106 Abs. 1 ZGB);

b. Klagen auf Ungültigkeit von eingetragenen Partnerschaften von Amtes wegen (Art. 9 Abs. 2 PartG).

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