Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
211 EGSCHKGEGLP CH-BL

§ 184b Gesetz über die Einführung des Zivilgesetzbuches (EG ZGB) - Übergangsbestimmung betreffend Kontrolle der Buchhaltung der Berufsbeistandschaften

Strafbestimmung und Übergangsbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (156 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 184b EG ZGB · Übergangsbestimmung betreffend Kontrolle der Buchhaltung der Berufsbeistandschaften

1. Die Einwohnergemeinden stellen alle Kontrollberichte über die Buchhaltung der Berufsbeistandschaften fertig, die sich auf Kontrollen beziehen, welche während dem Geltungszeitraum der entsprechenden Bestimmung (§ 75) erfolgt sind.

← § 184a EG ZGB Gesetz über die Einführung des Zivilgesetzbuches (EG ZGB) - Geltungsbereich § 185 EG ZGB →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →