Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
211 EGSCHKGEGLP CH-BL

§ 170 Gesetz über die Einführung des Zivilgesetzbuches (EG ZGB) - Kosten der amtlichen Vermessung

Amtliche Vermessung und Geografisches Informationssystem
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (156 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 170 EG ZGB · Kosten der amtlichen Vermessung

1. Die nach Abzug des Bundesbeitrags verbleibenden Restkosten eines Vermessungsoperats werden zwischen Kanton, Gemeinde und in bestimmten Fällen der Grundeigentümerschaft aufgeteilt.

2. Das Dekret regelt das Verhältnis der Beitragspflichten.

← § 169 EG ZGB Gesetz über die Einführung des Zivilgesetzbuches (EG ZGB) - Geltungsbereich § 171 EG ZGB →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →