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EGSCHKGEGLP
CH-BL
§ 170 Gesetz über die Einführung des Zivilgesetzbuches (EG ZGB) - Kosten der amtlichen Vermessung
Amtliche Vermessung und Geografisches Informationssystem
§ 170 EG ZGB · Kosten der amtlichen Vermessung
1. Die nach Abzug des Bundesbeitrags verbleibenden Restkosten eines Vermessungsoperats werden zwischen Kanton, Gemeinde und in bestimmten Fällen der Grundeigentümerschaft aufgeteilt.
2. Das Dekret regelt das Verhältnis der Beitragspflichten.