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211 EGSCHKGEGLP CH-BL

§ 1 Gesetz über die Einführung des Zivilgesetzbuches (EG ZGB) - Geltungsbereich

Allgemeine Bestimmungen
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§ 1 EG ZGB · Geltungsbereich

1. Dieses Gesetz regelt den Vollzug des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) und des Bundesgesetzes über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (PartG).

2. Es enthält die dem kantonalen Recht vorbehaltenen Bestimmungen.

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