211.71
EGORGebV
CH-BL
§ 24 Verordnung über die Gebühren zum Zivilrecht (GebV) - Änderung der Verordnung über die Einführung des Sperrfristbeschlusses
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 24 GebV · Änderung der Verordnung über die Einführung des Sperrfristbeschlusses
1. Die Verordnung vom 17. Oktober 1989 über die Einführung des Bundesbeschlusses über die Sperrfrist für die Veräusserung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke und die Veröffentlichung von Eigentumsübertragungen vom 6. Oktober 1989 wird wie folgt geändert: ...