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211.71 EGORGebV CH-BL

§ 23 Verordnung über die Gebühren zum Zivilrecht (GebV) - Änderung der Verordnung über den Heimatschein

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 23 GebV · Änderung der Verordnung über den Heimatschein

1. Die Verordnung vom 23. Juni 1981 über den Heimatschein wird wie folgt geändert: ...

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