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211.71 EGORGebV CH-BL

§ 13 Verordnung über die Gebühren zum Zivilrecht (GebV) - Gebühren betreffend Namensänderungen, Adoptionen, internationaler Kindes- und Erwachsenenschutz

Gebühren für den Kanton
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§ 13 GebV · Gebühren betreffend Namensänderungen, Adoptionen, internationaler Kindes- und Erwachsenenschutz

1. Namensänderung (ZGB 30 Absatz 1): 500 - 2'000 Fr.

2. Adoption (ZGB 268 Absatz 1): 700 - 2'000 Fr.

3. Adoptionsbescheinigung (BG-HAÜ 12): 50 - 200 Fr.

4. Bewilligungen und Entscheide im Hinblick auf internationale Adoption; vorbehalten bleibt Ziffer 2: 500 - 2'000 Fr.

5. Bescheinigungen, Bestätigungen in den Bereichen Namensänderung, Adoption sowie Haager Kindesschutzübereinkommen und Haager Erwachsenenschutzübereinkommen; vorbehalten bleibt Ziffer 3: 50 - 500 Fr.

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