Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
211.62 CH-BL

§ 5 Verordnung über die Veröffentlichung von Eigentumsübertragungen - Inkrafttreten

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (5 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 5 Verordnung über die Veröffentlichung von Eigentumsübertragungen · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1994 in Kraft.

← § 4 Verordnung über die Veröffentlichung von Eigentumsübertragungen Veröffentlichungspflicht, Ausnahmen

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →