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211.61 CH-BL

§ 3 Grundbuchverordnung Basel-Landschaft (GBV BL) - Amtssprache

Allgemeine Bestimmungen
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§ 3 GBV BL · Amtssprache

1. Amtssprache ist Deutsch.

2. Die Anmeldungen an das Grundbuchamt sind in deutscher Sprache einzureichen.

3. Rechtsgrundausweise und Beilagen sind in deutscher Sprache oder mit einer beglaubigten deutschen Übersetzung einzureichen.

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