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211.59 CH-BL

§ 5 Kantonale Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (KÖREBKV) - Zugang

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§ 5 KÖREBKV · Zugang

1. Das Amt für Geoinformation hat Interessierten den unentgeltlichen, elektronischen Zugang zum ÖREB-Kataster zu gewähren.

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