211.59
CH-BL
§ 5 Kantonale Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (KÖREBKV) - Zugang
§ 5 KÖREBKV · Zugang
1. Das Amt für Geoinformation hat Interessierten den unentgeltlichen, elektronischen Zugang zum ÖREB-Kataster zu gewähren.