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211.59 CH-BL

§ 1 Kantonale Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (KÖREBKV) - Inhalt des Katasters

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§ 1 KÖREBKV · Inhalt des Katasters

1. Inhalt des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen bilden die öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, die der Bund als Gegenstand des Katasters festgelegt hat.

2. Nachfolgende zusätzliche eigentümerverbindliche Geobasisdaten gehören zum Bestand des Katasters

a. kantonale Baulinien (ID 22-BL);

b. kommunale Baulinien (ID 25-BL).

3. Zusätzlich werden im Kataster die in den Anhängen 1 und 2 der kantonalen Verordnung über Geoinformation in der Rubrik geplante oder laufende Änderungen bezeichneten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen dargestellt.

Kantonale Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (KÖREBKV) - Inhalt des Katasters § 2 KÖREBKV →

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