211.59
CH-BL
§ 1 Kantonale Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (KÖREBKV) - Inhalt des Katasters
§ 1 KÖREBKV · Inhalt des Katasters
1. Inhalt des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen bilden die öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, die der Bund als Gegenstand des Katasters festgelegt hat.
2. Nachfolgende zusätzliche eigentümerverbindliche Geobasisdaten gehören zum Bestand des Katasters
a. kantonale Baulinien (ID 22-BL);
b. kommunale Baulinien (ID 25-BL).
3. Zusätzlich werden im Kataster die in den Anhängen 1 und 2 der kantonalen Verordnung über Geoinformation in der Rubrik geplante oder laufende Änderungen bezeichneten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen dargestellt.