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211.58 KGeoIV CH-BL

§ 13 Kantonale Verordnung über Geoinformation (KGeoIV) - Datenbeschreibungssprache und Datentransfermethode

Modellierung, Erhebung, Nachführung und Verwaltung
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§ 13 KGeoIV · Datenbeschreibungssprache und Datentransfermethode

1. Die Datenmodelle der Geobasisdaten sind in INTERLIS gemäss Schweizer Norm SN 612030 (Ausgabe 1998) oder SN 612031 (Ausgabe 2006) zu beschreiben.

2. Geobasisdaten des Kantons und der Gemeinden müssen über INTERLIS austauschbar sein.

3. Werden Aufträge zur Erfassung und Nachführung von Geobasisdaten an Dritte vergeben, so hat der Datentransfer in INTERLIS zu erfolgen.

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