Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
211.57 GeoGV CH-BL

§ 8 Gebührenverordnung für Geobasisdaten und Geodienste (GeoGV) - Mehrwertsteuer

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (12 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 8 GeoGV · Mehrwertsteuer

1. Die Mehrwertsteuer ist in den Gebühren nicht eingerechnet und wird zusätzlich erhoben.

← § 7 GeoGV Gebührenverordnung für Geobasisdaten und Geodienste (GeoGV) - Geltungsbereich § 9 GeoGV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →