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211.57 GeoGV CH-BL

§ 6 Gebührenverordnung für Geobasisdaten und Geodienste (GeoGV) - Nutzung der Geodienste

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§ 6 GeoGV · Nutzung der Geodienste

1. Die Nutzung der Darstellungs-, Such- und Download-Dienste ist gebührenfrei.

2. Kanton und Gemeinden verrechnen sich für die gegenseitige Nutzung ihrer Geodienste keine Gebühren.

3. ...

4. ...

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