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211.57 GeoGV CH-BL

§ 3 Gebührenverordnung für Geobasisdaten und Geodienste (GeoGV) - Datenbezug über eine Abgabestelle

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§ 3 GeoGV · Datenbezug über eine Abgabestelle

1. Bei Datenbezug über eine Abgabestelle werden folgende Gebühren erhoben

a. Grundgebühr pro Bestellung einschliesslich des ersten Datensatzes: 150 Fr.

b. Für jeden weiteren Datensatz derselben Lieferung: 10 Fr.

c. Abgabe auf elektronischem Datenträger: 30 Fr.

d. Verpackung und Versand: 10 Fr.

2. Der Erlös aus den Gebühren steht der jeweiligen Abgabestelle zu.

3. Kanton und Gemeinden verrechnen sich gegenseitig keine Gebühr für den Datenbezug.

4. Für Projekte kantonaler Verwaltungsstellen ist der Datenbezug über die GIS-Fachstelle kostenlos.

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