Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
211.57 GeoGV CH-BL

§ 2 Gebührenverordnung für Geobasisdaten und Geodienste (GeoGV) - Datenbezug im Abrufverfahren

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (12 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 GeoGV · Datenbezug im Abrufverfahren

1. Der Datenbezug im Abrufverfahren (online) über den Download-Dienst des kantonalen Geoportals ist kostenlos.

← § 1 GeoGV Gebührenverordnung für Geobasisdaten und Geodienste (GeoGV) - Geltungsbereich § 3 GeoGV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →