211.55
CH-BL
§ 1 Verordnung über die Gebühren für die Nachführungsarbeiten in der amtlichen Vermessung - Honorarordnung 33
§ 1 Verordnung über die Gebühren für die Nachführungsarbeiten in der amtlichen Vermessung · Honorarordnung 33
1. Für die Gebühren der Nachführungsarbeiten in der amtlichen Vermessung gilt die Vereinbarung über die Honorarordnung 33 (HO33) zwischen der Konferenz der kantonalen Geoinformations- und Katasterstellen (KGK) und der Marktkommission der Ingenieur-Geometer Schweiz (IGS), Ausgabe 2018, mit den basellandschaftlichen Ergänzungen in § 2.
2. Die HO33 gilt für die Nachführungsarbeiten der amtlichen Vermessung vorwiegend im AV93-Standard.
3. Sie kann auf dem Amt für Geoinformation eingesehen oder bezogen werden.