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211.55 CH-BL

§ 1 Verordnung über die Gebühren für die Nachführungsarbeiten in der amtlichen Vermessung - Honorarordnung 33

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§ 1 Verordnung über die Gebühren für die Nachführungsarbeiten in der amtlichen Vermessung · Honorarordnung 33

1. Für die Gebühren der Nachführungsarbeiten in der amtlichen Vermessung gilt die Vereinbarung über die Honorarordnung 33 (HO33) zwischen der Konferenz der kantonalen Geoinformations- und Katasterstellen (KGK) und der Marktkommission der Ingenieur-Geometer Schweiz (IGS), Ausgabe 2018, mit den basellandschaftlichen Ergänzungen in § 2.

2. Die HO33 gilt für die Nachführungsarbeiten der amtlichen Vermessung vorwiegend im AV93-Standard.

3. Sie kann auf dem Amt für Geoinformation eingesehen oder bezogen werden.

Honorarordnung 33 § 2 Verordnung über die Gebühren für die Nachführungsarbeiten in der amtlichen Vermessung →

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