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211.53 KVAV CH-BL

§ 6 Kantonale Verordnung über die amtliche Vermessung (KVAV) - Kantonale Erweiterungen des Datenmodells des Bundes

Allgemeine Bestimmungen
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§ 6 KVAV · Kantonale Erweiterungen des Datenmodells des Bundes

1. Das Datenmodell der amtlichen Vermessung des Bundes wird durch folgende kantonale Mehranforderungen erweitert

a. Informationsebene «öffentliche Wegrechte»;

b. * ...

c. * ...

2. Die kantonale Vermessungsaufsicht legt weitere Unterteilungen der Objekte und zusätzliche Attribute zu Objekten des Datenmodells fest.

3. Sämtliche Erweiterungen sind im kantonalen Datenmodell der amtlichen Vermessung definiert.

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