211.53
KVAV
CH-BL
§ 6 Kantonale Verordnung über die amtliche Vermessung (KVAV) - Kantonale Erweiterungen des Datenmodells des Bundes
Allgemeine Bestimmungen
§ 6 KVAV · Kantonale Erweiterungen des Datenmodells des Bundes
1. Das Datenmodell der amtlichen Vermessung des Bundes wird durch folgende kantonale Mehranforderungen erweitert
a. Informationsebene «öffentliche Wegrechte»;
b. * ...
c. * ...
2. Die kantonale Vermessungsaufsicht legt weitere Unterteilungen der Objekte und zusätzliche Attribute zu Objekten des Datenmodells fest.
3. Sämtliche Erweiterungen sind im kantonalen Datenmodell der amtlichen Vermessung definiert.