Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
211.53 KVAV CH-BL

§ 3 Kantonale Verordnung über die amtliche Vermessung (KVAV) - Administrative und technische Vorschriften

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (48 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 3 KVAV · Administrative und technische Vorschriften

1. Die kantonale Vermessungsaufsicht erlässt administrative und technische Vorschriften über die Verfahren der amtlichen Vermessung.

2. Als Verfahren gelten insbesondere

a. die Ersterhebung von provisorisch anerkannten Vermessungen auf AV93-Standard;

b. die Erneuerung von definitiv anerkannten Vermessungen auf AV93-Standard;

c. die Nachführung der sich ändernden Bestandteile der amtlichen Vermessung;

d. die besonderen Anpassungen von ausserordentlich hohem nationalem Interesse (BANI).

← § 2 KVAV Kantonale Verordnung über die amtliche Vermessung (KVAV) - Zweck § 4 KVAV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →