211.53
KVAV
CH-BL
§ 3 Kantonale Verordnung über die amtliche Vermessung (KVAV) - Administrative und technische Vorschriften
Allgemeine Bestimmungen
§ 3 KVAV · Administrative und technische Vorschriften
1. Die kantonale Vermessungsaufsicht erlässt administrative und technische Vorschriften über die Verfahren der amtlichen Vermessung.
2. Als Verfahren gelten insbesondere
a. die Ersterhebung von provisorisch anerkannten Vermessungen auf AV93-Standard;
b. die Erneuerung von definitiv anerkannten Vermessungen auf AV93-Standard;
c. die Nachführung der sich ändernden Bestandteile der amtlichen Vermessung;
d. die besonderen Anpassungen von ausserordentlich hohem nationalem Interesse (BANI).