211.53
KVAV
CH-BL
§ 14 Kantonale Verordnung über die amtliche Vermessung (KVAV) - Vorprojekte
Ersterhebung und Erneuerung
§ 14 KVAV · Vorprojekte
1. Die kantonale Vermessungsaufsicht erstellt für alle Ersterhebungen und Erneuerungen ein Vorprojekt und erhebt dazu repräsentative Felddaten.
2. Die Ergebnisse des Vorprojektes umfassen eine Situationsanalyse über das bestehende Vermessungswerk, den Beschrieb des Projektes und das daraus abgeleitete Leistungsverzeichnis.