Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
211.53 KVAV CH-BL

§ 14 Kantonale Verordnung über die amtliche Vermessung (KVAV) - Vorprojekte

Ersterhebung und Erneuerung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (48 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 14 KVAV · Vorprojekte

1. Die kantonale Vermessungsaufsicht erstellt für alle Ersterhebungen und Erneuerungen ein Vorprojekt und erhebt dazu repräsentative Felddaten.

2. Die Ergebnisse des Vorprojektes umfassen eine Situationsanalyse über das bestehende Vermessungswerk, den Beschrieb des Projektes und das daraus abgeleitete Leistungsverzeichnis.

← § 13 KVAV Kantonale Verordnung über die amtliche Vermessung (KVAV) - Zweck § 15 KVAV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →