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211.5 CH-BL

§ 7 Dekret über die Kostentragung der amtlichen Vermessung - Besondere Anpassungen

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§ 7 Dekret über die Kostentragung der amtlichen Vermessung · Besondere Anpassungen

1. Für besondere Anpassungen von aussergewöhnlich hohem nationalem Interesse (BANI) trägt der Kanton nach Abzug der Bundesabgeltung die Kosten.

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