211.5
CH-BL
§ 7 Dekret über die Kostentragung der amtlichen Vermessung - Besondere Anpassungen
§ 7 Dekret über die Kostentragung der amtlichen Vermessung · Besondere Anpassungen
1. Für besondere Anpassungen von aussergewöhnlich hohem nationalem Interesse (BANI) trägt der Kanton nach Abzug der Bundesabgeltung die Kosten.